KVP in Sachen BWF-Stiftung in 2. Instanz erfolgreich

Anleger haben durch Investitionen in die BWF-Stiftung in Trägerschaft des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e.V. viel Geld verloren. KVP ist es nun gelungen, in zweiter Instanz vor dem OLG Düsseldorf einen Anlageberater zu Schadensersatzzahlungen in voller Höhe verpflichten zu lassen.

Das OLG Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen ist noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft.

Die Sorge der Anleger ist es seit Bekanntwerden der durch Falschberatung entstandenen Schäden Komma dass die eigenen Ansprüche verjährt sein könnten.

KVP-Tipp:

Der Lauf der Verjährung kann gehemmt sein. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Zudem dürfte der Lauf der Verjährungsfrist erst mit der eigenen Kenntnis von den Fehlern in der Anlageberatung beginnen.